Fördergrundsätze

Mit ihrem Stiftungsvermögen bewältigt die RAG-Stiftung zeitlich unbegrenzt die Ewigkeitsaufgaben des Steinkohlenbergbaus. Mit jährlich 32 Millionen Euro Fördermitteln (2023) leistet sie aber auch einen Beitrag für bessere Zukunftschancen der Menschen in den ehemaligen Steinkohlenrevieren: Vor allem im Bereich Bildung mit der Förderung von Kindern und Jugendlichen zumeist aus einem nicht-akademischen Elternhaus, daneben aber auch mit der Unterstützung von Wissenschaft und Kultur. Die RAG-Stiftung orientiert sich bei der Auswahl ihrer Förderprojekte an ihrer Satzung sowie den im Folgenden definierten Fördergrundsätzen.

Was wir mit unserer Förderung erreichen wollen

Wir wollen, dass unsere Förderung stets handfeste Ziele erreicht und die Menschen in den ehemaligen Bergbaurevieren direkt unterstützt. Wir fördern das engagierte Handeln von Menschen in den ehemaligen Bergbauregionen – nicht aber reine Infrastrukturprojekte. In der Bildungsförderung, unserem wichtigsten Sektor, wollen wir vor allem Kinder und Jugendliche aus einem nicht-akademischen Elternhaus flächendeckend und nachhaltig unterstützen. Die Wissenschaftsförderung trägt dazu bei, dass mit Forschung und Lehre immer bessere Lösungen für die Herausforderungen im Alt- und Nachbergbau entwickelt werden können. Unsere Kulturförderung trägt schließlich zu einer lebendigen Erinnerungskultur in den ehemaligen Revieren bei.

 

Wo fördern wir?

Die RAG-Stiftung unterstützt Projekte in den ehemaligen Revieren des Steinkohlenbergbaus:

  • Ruhrgebiet
  • Ibbenbüren
  • Saarland

Eine Förderung außerhalb dieser ehemaligen Bergbauregionen ist unserer Satzung entsprechend ausgeschlossen.

 

Wie fördern wir?

Bei der Auswahl unserer Förderprojekte orientieren wir uns an aktuellen Aufgaben und Herausforderungen unserer Zeit. Unsere Erkenntnisse fußen dabei auf jährlich durchgeführten Bedarfsanalysen in den ehemaligen Bergbauregionen, auf zahlreichen Gesprächen mit Bildungsexpertinnen und -experten, Benchmark-Analysen sowie auf der RAG-Stiftung-Zukunftsstudie aus dem Jahr 2016. Die RAG-Stiftung definiert mittlerweile im Bereich Bildung hauptsächlich eigene, mehrjährige Förderprojekte. Dabei nutzen wir unter anderem wissenschaftlich bewährte und bereits erfolgreich durchgeführte Konzepte und übertragen die gewonnenen Erkenntnisse und Strukturen auf die spezifischen Herausforderungen in den ehemaligen Bergbauregionen.

 

Wen fördern wir?

Im Bereich Bildung kooperiert die RAG-Stiftung mit renommierten Bildungsinstitutionen und Bildungsträgern. So haben wir etwa Individualförderprogramme in Form von Stipendien für Lernende und Studierende ins Leben gerufen oder finanzieren überbetriebliche Ausbildungsprogramme gemeinsam mit den Landesregierungen NRW und Saarland. Neben dem Bereich Bildung unterstützen wir auch zahlreiche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen. Bei allen Projekten arbeiten wir dabei mit angesehenen Hochschulen und Trägern aus Bildung, Wissenschaft und Kultur zusammen.

 

Welche Merkmale unsere Förderprojekte haben sollen

Ein ideales Förderprojekt erfüllt folgende Kriterien:

  • Das Projekt verfügt über einen klaren thematischen Bezug zum Steinkohlenbergbau im Ruhrgebiet, Saarland oder Ibbenbüren gemäß Satzung.
  • Das Projekt ist langfristig und nachhaltig angelegt.
  • Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das im Erfolgsfall skaliert werden kann.
  • Das Projekt hat Modellcharakter und regt zum Mit- und Nachmachen an.
  • Die beteiligten Partner verfügen über eine hohe Expertise in ihrem Fachbereich.
  • Die RAG-Stiftung ist aktiv in die Ausgestaltung des Projekts eingebunden.
  • Das Projekt trägt zur Demokratieförderung und einem guten Demokratieverständnis bei.
  • Im Sinne der Qualitätssicherung werden vor Projektbeginn Ziele definiert, die gemessen und evaluiert werden. 

 

Wie geförderte Projekte gemanagt werden sollen

Jedes einzelne unserer Förderprojekte wird nach klaren Strukturen und Prozessen organisiert:

  • Verantwortlichkeiten durch klar benannte Ansprechpersonen
  • Governance – alle wesentlichen Parameter werden vor Start eines Projekts vereinbart; bei größeren Projekten muss ein jahresscharfer Finanzplan Bestandteil des Förderantrags sein
  • Evaluation durch kontinuierliches, wirkungsorientiertes Monitoring

 

Woran wir den Erfolg unserer Förderung festmachen

Unsere Projekte sind dann erfolgreich, wenn sie nachhaltige Wirkungen erzielen und für die Menschen in den ehemaligen Steinkohlenrevieren eine deutlich wahrnehmbare und dokumentierbare Veränderung herbeiführen.

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