Menschenrechtsbeauftragter der RAG-Stiftung
Die RAG-Stiftung hat gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) einen Menschenrechtsbeauftragten ernannt:
Die Kontaktdaten des Menschenrechtsbeauftragten sind: