RAG-Stiftung: Erfolgreiche Platzierung von Aktien der Evonik Industries AG und erfolgreiche Begebung einer Schuldverschreibung mit dem Recht zum Umtausch in Aktien der Evonik Industries AG (25.09.2018 | 00:25 MESZ)

Veröffentlichung einer Insiderinformation
gemäß Art. 17 MAR

25.09.2018 | 00:25 MESZ

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RAG-Stiftung: Erfolgreiche Platzierung von Aktien der Evonik Industries AG und erfolgreiche Begebung einer Schuldverschreibung mit dem Recht zum Umtausch in Aktien der Evonik Industries AG

  • Platzierung von 16.314.000  Aktien (entspricht rund 3,5% des Grundkapitals) der Evonik Industries AG
  • Platzierungspreis von EUR 30,65 je Aktie
  • Platzierung von Schuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 500 Millionen
     

Essen, den 24. September 2018. Die RAG-Stiftung gibt die erfolgreiche Platzierung von insgesamt 16.314.000 Aktien der Evonik Industries AG (Evonik) (ISIN: DE000EVNK013) zu einem Preis von EUR 30,65 je Evonik-Aktie bekannt (die Platzierung). Dies entspricht rund 3,5% der insgesamt ausgegebenen Evonik-Aktien, sodass die RAG-Stiftung nach Durchführung der Platzierung noch rund 64,3% an Evonik hält. Die Evonik-Aktien wurden im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) zum Kauf angeboten.

Die RAG-Stiftung gibt zudem die erfolgreiche Ausgabe einer nicht nachrangigen und unbesicherten Schuldverschreibung mit dem Recht zum Umtausch in Aktien der Evonik Industries AG in Höhe von EUR 500 Millionen mit einer Laufzeit von 6 Jahren bekannt (die Schuldverschreibung 2018). Die Schuldverschreibung 2018 wurde institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) zum Erwerb angeboten.

Die Schuldverschreibung 2018 wird zu 100,5 Prozent des Nennbetrags begeben und zu 100 Prozent des Nennbetrags zurückgezahlt. Der Kupon beträgt 0,00 Prozent und der anfängliche Umtauschpreis wurde auf EUR 38,3125 festgelegt, was einer Umtauschprämie von 25 Prozent über dem Platzierungspreis der gleichzeitigen Platzierung der Evonik-Aktien entspricht.


Die erfolgreiche Platzierung von Evonik-Aktien und/oder die erfolgreiche Begebung der Schuldverschreibung 2018 könnte Einfluss auf die von der RAG-Stiftung begebenen Schuldverschreibungen mit Recht zum Umtausch in Aktien der Evonik haben (ISIN: DE000A11QGV1, DE000A14J3R2, DE000A2BPE24).

 

Kontakt/mitteilende Person:
Dr. Hans-Georg Heesen
Leiter Recht
RAG-Stiftung
Im Welterbe 10
45141 Essen
Telefon +49 (0) 201 378 3350
Telefax +49 (0) 201 378 3400
Email hans-georg.heesen@rag-stiftung.de

 

 

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Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet die Richtlinie 2010/73/EU.

Die Schuldverschreibung 2018 sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie 2014/65/EU ("MiFID II"); (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2002/92/EG ("IMD"), soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Richtlinie 2003/71/EG ("Prospektrichtlinie"). Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibung 2018 an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibung 2018 an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über Finanzdienstleistungen und ‐Märkte von 2000; die "Verordnung") verfügen oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um maßgebliche Personen handelt, und (ii) in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt, dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf stützen.

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Das Datum der Zulassung der Schuldverschreibung 2018 zum Handel kann durch Umstände wie Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten der RAG‐Stiftung bezüglich der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der Schuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Schuldverschreibungen für den Betroffenen konsultieren.

Pressekontakt

Sabrina Manz  
Leiterin Presse und Öffentlichkeitsarbeit der RAG-Stiftung

sabrina.manz(at)rag-stiftung.de 

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