RAG-Stiftung kündigt Platzierung von Aktien der Evonik Industries AG an
NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN, ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT IST
- Platzierung von ca. 24 Mio. Evonik Aktien ("Aktien") – entspricht ca. 5,2% des Grundkapitals von Evonik
- Verwendung der Verkaufserlöse für Investitionen der RAG-Stiftung ("RAG-Stiftung") zur weiteren Portfoliodiversifikation und die mögliche Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten
- Platzierung wird voraussichtlich den Streubesitz und die Liquidität der Evonik Aktie erhöhen
- RAG-Stiftung steht weiterhin vollumfänglich hinter der Strategie von Evonik und will langfristig signifikanter Anteilseigner bleiben
Essen, 13. Januar 2020. Die RAG-Stiftung gibt heute bekannt, ca. 24 Mio. nennwertlose Namensaktien der Evonik, welche ca. 5,2% des Grundkapitals entsprechen, im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) institutionellen Anlegern zum Erwerb anzubieten (die "Platzierung" oder der "Verkauf"). Die Platzierung wird unmittelbar nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beginnen. Diese Pressemitteilung ist weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot für die Aktien in irgendeiner Jurisdiktion geben.
Die Transaktion wird von BofA Securities und UBS Investment Bank als Joint Bookrunner begleitet.
Nach der Transaktion wird die RAG-Stiftung voraussichtlich eine Beteiligung von ca. 59,1% des Grundkapitals von Evonik halten. Darüber hinaus hat die RAG-Stiftung drei Anleihen ausstehen, die in Evonik Aktien umgetauscht werden können. Die endgültigen Bedingungen des Verkaufs werden nach Abschluss des Platzierungsverfahrens festgelegt. Die Abwicklung und Lieferung der Aktien erfolgt voraussichtlich am 16. Januar 2020.
Die RAG-Stiftung beabsichtigt, den Verkaufserlös für Investitionen zur weiteren Diversifizierung ihres Portfolios und zur potenziellen Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten zu verwenden.
Die RAG-Stiftung steht weiterhin vollumfänglich hinter Evoniks Strategie, sich in ein führendes Spezialchemieunternehmen zu transformieren, und beabsichtigt, langfristig ein signifikanter Anteilseigner zu bleiben. Darüber hinaus wird die Platzierung voraussichtlich den Streubesitz der Aktie sowie die Visibilität von Evonik am Aktienmarkt weiter erhöhen.
Die RAG-Stiftung hat sich bezüglicher der bei der RAG-Stiftung verbleibenden Evonik Aktien zu einer Lock‐up-Frist von 90 Tagen ab dem Tag der Abwicklung des Angebots verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen und des Verzichts seitens der Joint Bookrunners.
Bernd Tönjes, Vorsitzender des Vorstands der RAG-Stiftung, sagte: "Evonik hat erhebliche Fortschritte bei der Transformation in ein erstklassiges Spezialchemieunternehmen erzielt, und wir unterstützen die Strategie des Managements zur langfristigen Wertschaffung voll und ganz. Nach der heutigen Reduzierung unserer Beteiligung an Evonik wollen wir weiterhin langfristig ein signifikanter Anteilseigner mit Fokus auf eine positive Aktienkursentwicklung von Evonik bleiben. Wir erwarten, dass die Platzierung den Free-float und die Liquidität der Evonik Aktie erhöhen wird."
Dr. Jürgen-Johann Rupp, Mitglied des Vorstands der RAG-Stiftung, sagte außerdem: "Langfristiges Ziel der RAG-Stiftung ist die Diversifizierung ihrer Vermögensbasis, die ein zentraler Bestandteil ihrer Strategie ist. Seit der Gründung hat die RAG-Stiftung ihr Gesamtvermögen auf 18,6 Mrd. € erhöht. Die Erlöse von 1 Mrd. € aus der vorherigen Transaktion im September 2018 wurden vollständig investiert, und die RAG-Stiftung beabsichtigt den Erlös dieser Platzierung zur Finanzierung von Investitionen und zur möglichen Refinanzierung von Verbindlichkeiten zu verwenden."
Disclaimer
Der Inhalt dieser Mitteilung wurde von der RAG-Stiftung erstellt, die hierfür allein verantwortlich ist.
Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung der hierin genannten Wertpapiere an Personen in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so auszulegen. Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung oder von anderen Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu führen würde, dass in dieser Rechtsordnung ein Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere erstellt oder eingereicht werden müsste.
Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die Veröffentlichung oder die Weitergabe innerhalb der oder in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan, oder anderen Jurisdiktionen, in denen die Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe nach geltendem Recht untersagt ist bestimmt.
Weder die RAG-Stiftung noch Merrill Lynch International oder UBS AG London Branch (gemeinsam die "Joint Bookrunner") noch etwaige, mit ihnen jeweils verbundene Unternehmen haben irgendwelche Schritte unternommen, die ein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere oder die den Besitz oder den Vertrieb dieser Mitteilung in Ländern, in denen solche Schritte für diesen Zweck erforderlich sind, gestatten würden.
Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act (Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den anwendbaren Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, Südafrika oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.
Das in dieser Mitteilung genannte Angebot richtet sich in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 lit. e) der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über Finanzdienstleistungen und ‐Märkte von 2000; die "Verordnung") verfügen oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder (iii) an die diese Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um maßgebliche Personen handelt, und (ii) in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt, dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf stützen.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu erkennen, einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt", "plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise der RAG‐Stiftung im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken, Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf ihr Geschäft, auf die Ertrags‐ oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum gültig, an dem sie gemacht werden.
Im Rahmen des Angebots der hierin genannten Wertpapiere kann jeder Joint Bookrunner und die mit ihm jeweils verbundenen Unternehmen einen Teil der hierin genannten Wertpapiere als Prinzipal für eigene Rechnung übernehmen und die so übernommenen Wertpapiere und andere Wertpapiere von Evonik oder damit verbundene Anlageinstrumente im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend umfassen die in dieser Mitteilung enthaltenen Hinweise auf die zu verkaufenden, angebotenen, erworbenen, platzierten oder anderweitig gehandelten Wertpapiere auch den Verkauf, das Angebot, den Erwerb, die Platzierung oder den Handel durch die Joint Bookrunner und die mit ihnen jeweils verbundenen Unternehmen als Prinzipal. Darüber hinaus können die Joint Bookrunner und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen mit Investoren Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps, Optionen oder Differenzkontrakte) abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und ihre jeweils verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit die Wertpapiere erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Anlageinstrumente oder Transaktionen offenzulegen, sofern sie nicht aufgrund von gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen verpflichtet sind, dies zu tun.
Mitteilungen, dass eine Transaktion "gedeckt" ist oder dass Bücher "gedeckt" sind (d.h. Angaben über die gesamte Bruttonachfrage, die dem Betrag der angebotenen Wertpapiere entspricht oder diesen übersteigt), sind in keiner Weise ein Hinweis oder eine Zusicherung, dass die Transaktion und die hierin genannten Wertpapiere von den Joint Bookrunnern vollständig an Investoren weitergeleitet werden. Die Joint Bookrunner behalten sich das Recht vor, einen Teil der angebotenen Wertpapiere jederzeit nach ihrem alleinigen Ermessen für übliche Marktzwecke zu übernehmen.
Keiner der Joint Bookrunner, keiner seiner jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Agenten und keiner der Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Agenten seiner jeweils verbundenen Unternehmen gibt irgendwelche ausdrücklichen oder impliziten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab für die Wahrheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung (oder ob Informationen in der Mitteilung ausgelassen wurden), für andere Informationen, die sich auf die RAG-Stiftung oder Evonik oder ihre jeweiligen Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen beziehen, oder haftet für Verluste, die sich aus der Nutzung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit ergeben.
Im Zusammenhang mit einem Angebot der hierin genannten Wertpapiere handelt jeder der Joint Bookrunner ausschließlich für die RAG-Stiftung und nicht für andere Personen und ist gegenüber keiner anderen Person für den Schutz als Kunden oder für die Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot der Wertpapiere verantwortlich.
Die RAG-Stiftung, die Joint Bookrunner und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder anderer Gründe ab.
Über die RAG-Stiftung
Die privatrechtliche RAG-Stiftung wurde 2007 gegründet. Seit Anfang 2019 übernimmt sie die Finanzierung der sogenannten Ewigkeitsaufgaben des deutschen Steinkohlenbergbaus an Ruhr, Saar und in Ibbenbüren. Mit zahlreichen Projekten in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur setzt die Stiftung zudem positive Signale in den ehemaligen Bergbauregionen.
Weitere Informationen zur RAG-Stiftung finden Sie unter www.rag-stiftung.de
Pressekontakt
Sabrina Manz
Leiterin Presse und Öffentlichkeitsarbeit der RAG-Stiftung
sabrina.manz(at)rag-stiftung.de
+49 201 378 3366