RAG-Stiftung platziert erfolgreich etwa 3,5 Prozent Aktien der Evonik AG und 500 Millionen Euro Umtauschanleihe auf Evonik Aktie

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RAG-Stiftung platziert erfolgreich etwa 3,5 Prozent Aktien der Evonik AG und 500 Millionen Euro Umtauschanleihe auf Evonik Aktie

  • Platzierung von 16,3 Millionen Aktien im beschleunigten Bookbuildingverfahren, entsprechend etwa 3,5 Prozent des Grundkapitals von Evonik
  • Platzierungsabschlag von 4,9 Prozent 
  • Gleichzeitige Ausgabe einer 6-jährigen Umtauschanleihe in Höhe von 500 Millionen Euro mit einer Prämie von 25 Prozent über dem Platzierungspreis der Aktien. Transaktion wurde aufgrund starker Nachfrage von 400 Millionen Euro auf 500 Millionen Euro aufgestockt
  • Gesamtmittelzufluss von 1 Milliarde Euro


Essen, 25. September 2018. Die RAG-Stiftung hat heute erfolgreich 16,3 Millionen Aktien der Evonik Industries AG ("Evonik") verkauft und damit ihren Anteil an Evonik von rund 68 Prozent auf circa 64,3 Prozent reduziert. Die Aktien wurden zu einem Preis von 30,65 Euro platziert, was einem Abschlag von 4,9 Prozent auf den Schlusskurs am 24. September 2018 entspricht. Die Aktien wurden im Rahmen einer Privatplatzierung im beschleunigten Bookbuildingverfahren zum Kauf angeboten.

Gleichzeitig platzierte die RAG-Stiftung eine nicht nachrangige und unbesicherte Umtauschanleihe auf Evonik Aktien mit einem Nennbetrag von 500 Millionen Euro mit einer Laufzeit bis 2024 (die "Schuldverschreibungen"). Die Schuldverschreibungen sind zunächst umtauschbar in rund 13,05 Millionen bestehende, auf den Namen lautende Stückaktien der Evonik. Die Schuldverschreibungen sind unverzinslich und werden zu 100,5 Prozent des Nennwertes begeben. Der Umtauschpreis wurde auf 38,3125 Euro festgelegt, was einer Umtauschprämie von 25 Prozent über dem Platzierungspreis der Aktien entspricht. Die Schuldverschreibungen können nach dem 02. Oktober 2021 durch die RAG-Stiftung gekündigt werden, falls der Aktienkurs der Evonik-Aktie über einen bestimmten Zeitraum 130 Prozent des dann anwendbaren Umtauschpreises überschreitet. Die Schuldverschreibungen werden am 02 Oktober 2024, dem Endfälligkeitstag, zu 100% des Nennwertes nach Wahl der RAG-Stiftung in bar, in Aktien oder in einer Kombination davon zurückgezahlt.

Bernd Tönjes, Vorstandsvorsitzender der RAG-Stiftung, sagte: „Wir sind sehr froh über den großen Erfolg der Transaktion. Dies ist der erste größere Verkauf von Evonik-Aktien seit dem Börsengang in 2013 und die vierte Umtauschanleihe. Evonik bleibt eine tragende Säule der RAG-Stiftung. Wir unterstützen die Strategie des Vorstandsteams von Evonik, welche auf nachhaltiges und profitables Wachstum verbunden mit einer attraktiven Dividendenpolitik abzielt.“

Dr. Helmut Linssen, Finanzvorstand der RAG-Stiftung, fügte hinzu: „Es ist uns erneut gelungen, eine Umtauschanleihe mit negativer Rendite zu platzieren. Das zeigt das große Vertrauen, welches die Investoren in die RAG-Stiftung und die Entwicklung der Evonik setzen. Die Einnahmen der Transaktion erlauben uns die Refinanzierung der im Dezember fälligen Umtauschanleihe aus 2014. Gleichzeitig verschaffen wir uns einen hervorragenden Spielraum, um unsere Diversifizierungsstrategie fortzusetzen.“

Valutatag der Aktienplatzierung ist voraussichtlich der 27. September 2018 und Valutatag der Schuldverschreibungen der 2. Oktober 2018. Es wird beabsichtigt, die Schuldverschreibungen in den Börsenhandel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen.

Die RAG-Stiftung wird den Nettoerlös aus dem Angebot zur Erhöhung ihrer bestehenden finanziellen Vermögenswerte, zur Umsetzung ihrer Anlagestrategie und zur Begleichung anstehender Fälligkeiten verwenden.

Im Zusammenhang mit der Transaktion verpflichtet sich die RAG-Stiftung zu einer Lock-up Frist von 90 Tagen in Bezug auf Evonik Aktien.

Deutsche Bank AG, Goldman Sachs International und UBS Investment Bank haben sowohl die Aktienplatzierung als auch die Emission der Umtauschanleihe als Joint Bookrunner durchgeführt.

Die Schuldverschreibungen wurden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Südafrika und Japan oder sonstigen Ländern, in denen das Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, angeboten.

 

Über die RAG-Stiftung

Die privatrechtliche RAG-Stiftung wurde 2007 gegründet. Aufgabe der RAG-Stiftung ist es, bis Ende 2018 so viel Stiftungsvermögen aufzubauen, um ab 2019 die sogenannten Ewigkeitslasten des deutschen Steinkohlenbergbaus an Ruhr und Saar dauerhaft zu finanzieren.

Weitere Informationen zur RAG-Stiftung finden Sie unter www.rag-stiftung.de

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Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu führen würde, dass die RAG-Stiftung, Deutsche Bank AG, Goldman Sachs International oder UBS Limited oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen oder in ihrem Namen handelnde Personen in dieser Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere erstellen oder einreichen müssten.

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Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet die Richtlinie 2010/73/EU.

Die Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie 2014/65/EU ("MiFID II"); (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2002/92/EG ("IMD"), soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die "Verordnung") verfügen oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt, dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf stützen.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu erkennen, einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt", "plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise der RAG-Stiftung im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken, Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum gültig, an dem sie gemacht werden.

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Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung können sich ändern.

Das Datum der Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel kann durch Umstände wie Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten der RAG-Stiftung bezüglich der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der Schuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Schuldverschreibungen für den Betroffenen konsultieren.

Deutsche Bank AG, Goldman Sachs International oder UBS Limited handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere ausschließlich für die RAG-Stiftung und niemanden sonst. Sie werden in Bezug auf dieses Angebot keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden betrachten und sind außer der RAG-Stiftung keiner anderen Person gegenüber dahingehend verantwortlich, den ansonsten ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutz zu gewähren oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren, dem Inhalt dieser Mitteilung bzw. jeder Transaktion, Vereinbarung oder sonstigen Angelegenheit, auf die in dieser Bekanntmachung verwiesen wird, zu erbringen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere können Deutsche Bank AG, Goldman Sachs International oder UBS Limited und ihre verbundenen Unternehmen, handelnd als Anleger für eigene Rechnung, Schuldverschreibungen der RAG-Stiftung zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft behalten, kaufen, verkaufen, ein Angebot zum Verkauf unterbreiten oder auf sonstige Weise für eigene Rechnung mit diesen und anderen Wertpapieren der RAG-Stiftung oder damit in Zusammenhang stehenden Anlagen handeln und diese Wertpapiere und sonstigen Anlagen auch in anderen Fällen als in Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere anbieten oder verkaufen. Deutsche Bank AG, Goldman Sachs International oder UBS Limited beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen hinaus offenzulegen.

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Pressekontakt

Sabrina Manz  
Leiterin Presse und Öffentlichkeitsarbeit der RAG-Stiftung

sabrina.manz(at)rag-stiftung.de 

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